AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der JXZ GmbH Agentur für Markeninszenierung


1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der JXZ GmbH,Agentur für Markeninszenierung, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. 

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3. Diese und künftig ggf. aktualisierte Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. Mögliche Anlässe zur Aktualisierung dieser AGB wären z.B. eine Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten. Der Kunde wird über die geplante Änderung per E-Mail in Kenntnis gesetzt, sodass er die Möglichkeit hat innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widersprechen. Für den Fall, dass er nicht fristgerecht widerspricht, werden die neuen AGB in das Vertragsverhältnis einbezogen. Die aktuell geltenden AGB können jederzeit auf der Webseite von der Agentur eingesehen werden.

1.4. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Promotion, Design und Projektmanagement in der Bundesrepublik Deutschland. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus der dem jeweiligen Vertrag zu Grunde liegenden Leistungsbeschreibung der Agentur.


2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags

2.1. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Kostenvoranschlag samt Leistungsbeschreibung das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing.Wird das Briefing vom Kunden der Agentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.

2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile ist schriftlich (E-Mail ausreichend) festzuhalten. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. 

2.3. Ereignisse höherer Gewalt (wie z.B. Pandemien) berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.


3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt nach der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.

3.2. Die Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, zum Beispiel an Fotografien, Illustrationen, Musik, sowie die Leistungsschutzrechte Dritter, zum Beispiel von Darstellern, Sprechern, Models, wird die Agentur in dem Umfang auf den Kunden übertragen, wie es für die Durchführung der nach diesem Vertrage vereinbarten Werbemaßnahmen in dem Vertragsgebiet erforderlich ist. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Werbeträger) beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren; dadurch eventuell entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

3.3. Die Nutzungsrechte an den im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen gehen, unabhängig davon, ob sie als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt sind, sieerst nach Ausgleich aller finanziellen Verpflichtungen auf den Kunden über.

3.3. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel und Arbeitsergebnisse angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag sowie die Arbeitsergebnisse zum Zwecke der Eigenwerbung publizieren und nutzen. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.

3.4. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden, sofern die Agentur nicht vorher zugestimmt hat. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig.

3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der vorheriger Einwilligung der Agentur.

3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu. 


4. Vergütung

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Vorausrechnungen und/oder Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden, hat der Kunde der Agentur alle bis dahin angefallenen Honorare und/oder Zeitaufwand zu vergüten und alle dadurch anfallenden Kosten zu ersetzen sowie die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.
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4.4. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Skonti auf Agenturvergütungen werden nicht gewährt.

4.5. Fremdleistungen, Reisekosten und Spesen im Zusammenhang mit dem Auftrag werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, in nachgewiesener Höhe, zzgl. 15% Handlingfee, abgerechnet.


5. Zusatzleistungen

5.1. Zusätzlich gegenüber der Agentur beauftragte Leistungen sind vom Kunden zusätzlich zu den vereinbarten Stunden-/Tagessätzen zu vergüten. Vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit hat die Agentur dem Kunden einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

5.2. Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.


6. Geheimhaltungspflicht der Agentur

Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. 


7. Pflichten des Kunden 

7.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben. Die Agentur darf sich auf die Richtigkeit dieser Angaben verlassen.

7.2. Der Kunde wird Genehmigungen so rechtzeitig erteilen, dass der Arbeitsablauf der Agentur und ihrer Lieferanten und damit die Realisierung der vertraglich geschuldeten Leistung nicht beeinträchtigt wird; die durch nicht rechtzeitig erteilte oder verweigerte Genehmigung eventuell entstehenden Mehrkosten und/oder ein dadurch entstehendes Qualitätsrisiko trägt der Kunde.

7.3. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.


8. Gewährleistung und Haftung der Agentur

8.1. Von der Agentur gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mangelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.

8.2. Bei Vorliegen von Mängeln steht der Agentur das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

8.3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht eines Werbekaufmanns verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.

8.4. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden, für vom Kunden vorgenommene Veränderungen der Arbeitsergebnisse und/oder für Nutzungen der Arbeitsergebnisse für andere als die vereinbarten Zwecke. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.5. Die Agentur beschränkt ihre Haftung. Der Schadensersatz für Verletzung der wesentlichen Vertragspflichten ist auf den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, auf deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht für die Haftung der Agentur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Agentur beruht.


9. Verwertungsgesellschaften

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

9.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.


10. Leistungen Dritter


10.1. Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen dem Auftraggeber gegenüber Dritter zu bedienen.

10.2. Der Kunde verpflichtet sich die im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzten Mitarbeiter und/oder freien Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

10.3. Aufträge an Dritte, die keine Erfüllungsgehilfen der Agentur sind, werden von der Agentur nur vermittelt und nach Freigabe durch den Kunden in der Regel im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufträge von solchen Dritten übernimmt die Agentur über eine Auswahl- und Überwachungspflicht hinaus keine Haftung. Auf Anforderung des Kunden wird die Agentur jedoch alle ihr ggf. zustehenden Schadensersatzansprüche an den Kunden abtreten.


11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten


Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.


12. Vertragsdauer, Kündigungsfristen


Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.


13. Schlussbestimmungen


13.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig, soweit sie nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

13.3. Sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden verarbeitet die Agentur entsprechend der rechtlichen Bestimmungen. Auf die unter http://www.jxz.de/datenschutz.php?lang=de abrufbare Datenschutzerklärung der Agentur wird hingewiesen.

13.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main.

13.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine wirksame angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.




Frankfurt am Main, Stand: Juni 2021